„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ein Erfolg“

Information für die Ergotherapie Verordnung (Stand: 01.01.2021)

Folgende Heilmittel bzw. Maßnahmen der Ergotherapie sind in der Heilmittelrichtlinie aufgeführt:

 

Motorisch-funktionelle Behandlung (vorrangiges Heilmittel)
Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.


Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (vorrangiges Heilmittel)
Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen mit den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.


Hirnleistungstraining (vorrangiges Heilmittel)
Ein Hirnleistungstraining dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

 

Psychisch-funktionelle Behandlung (vorrangiges Heilmittel)
Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

 

Thermische Anwendung (ergänzendes Heilmittel)
Die Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie) ist zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dient.

 

Ergotherapie erfolgt als Einzel- oder Gruppenbehandlung.
Zusätzlich kann Ergotherapie als Hausbesuch (auch in Heimen) oder als Integration im häuslichen oder beruflichen Umfeld verordnet werden.
(vgl. Heilmittel der Ergotherapie; Heilmittelrichtlinie Plus 10/2020, 1. Auflage auf Basis der geltenden Heilmittelrichtlinie 2020  DVE)

 

In der ambulanten Versorgung wird dem Patienten von einem Hausarzt oder Facharzt das Rezept Heilmittelverordnung 13   ausgestellt. Seit 01.01.2021  gibt es für alle Heilmittelerbringer (Ergotherapie/Logopädie/Physiotherapie/Podologie/Ernährungs-therapie) identische Verodnungsformulare.

Mit diesem Rezept kann er dann eine ergotherapeutische Praxis oder eine Institutionsambulanz seiner Wahl aussuchen.

 

Verwendung des Verordnungsvordruckes
Heilmittelverordnung 13

Der Arzt händigt diesen Ergotherapie-Behandlungsvordruck bzw. das Ergotherapie-Rezept auf der Vorderseite vollständig ausgefüllt, mit Praxisstempelabdruck versehen und unterschrieben an den Patienten aus.

 

Wer bezahlt Ergotherapie?
Ergotherapie, die von einem niedergelassenen Arzt verordnet und ambulant erbracht wird, wird  von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder von den Berufsgenossenschaften bezahlt.
[Quelle: DVE]

 

 

 

Unser Service für Sie:
Seit 01.01.2021 gelten neue Heilmittelrichtlinien. Um Ihnen diese Umstellung zu erleichtern, senden wir Ihnen gerne eine Broschüre über Änderungen und Neuerungen (Leitsymptomatik, Regresssicherheit , Verordnungsmenge,...) betreffend der ergotherapeutischen Verordnung zu. 

Sie haben Fragen? Bitte rufen Sie uns gerne an!

 Telefon 0761-473000